Wichtige Kundeninformation: Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels Strom ab 06.06.2025

06. Juni 2025

Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Ab dem 6. Juni 2025 gilt deutschlandweit eine neue gesetzliche Regelung für den Wechsel des Stromanbieters: Der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ ermöglicht es Ihnen, werktags innerhalb von nur 24 Stunden den Stromlieferanten zu wechseln, vorausgesetzt, Ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen erlauben dies. Damit wird der Wechselprozess deutlich beschleunigt und transparenter gestaltet.

Was ändert sich konkret?

  • Schneller Anbieterwechsel: Der technische Ablauf des Lieferantenwechsels (Datenübermittlung zwischen Anbieter, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber) muss nun werktags innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.
  • Keine rückwirkende Anmeldung mehr: Ab sofort ist es nicht mehr möglich, sich rückwirkend bei Neueinzug oder Umzug beim Stromversorger an- und abzumelden. Die Anmeldung muss spätestens zum Einzugsdatum erfolgen, eine nachträgliche Anmeldung ist ausgeschlossen.
  • Kündigungsfristen bleiben bestehen: Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich die technische Abwicklung. Ihre bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.

 

Was bedeutet das für Ihren Umzug?

  • Rechtzeitige Anmeldung erforderlich: Melden Sie Ihren Einzug spätestens zum Einzugsdatum bei uns an. Idealerweise informieren Sie uns mindestens 14 Tage im Voraus, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Für die Anmeldung Ihres Neueinzuges genügt vorab Ihre Zählernummer, den Zählerstand können Sie uns nachreichen, sobald Sie eingezogen sind.
  • Abmeldung vor Auszug: Auch die Abmeldung aus Ihrer bisherigen Wohnung muss vor dem Auszug erfolgen. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht mehr möglich.
  • Folgen verspäteter Meldung: Bei verspäteter Anmeldung kann die Stromlieferung erst ab dem nächstmöglichen Termin beginnen, und es können zusätzliche Kosten durch die Grundversorgung entstehen. Wird die alte Wohnung nicht abgemeldet riskieren Sie, dass Ihnen weiterhin Stromkosten berechnet werden, wenn sich der Nachmieter ebenfalls nicht sofort anmeldet.

 

Was müssen Sie tun?

  • Informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Ein- oder Auszug.
  • Halten Sie Ihre Zählernummer, den aktuellen Zählerstand und Ihre MaLo-ID (Marktlokations-ID) bereit – diese finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung.
  • Beachten Sie weiterhin Ihre individuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

 

Kurz gesagt:

  • Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromanschlüssen nicht mehr möglich – nur noch im Voraus.
  • Frühzeitige Meldung (mind. 14 Tage vor Auszug) wird empfohlen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
  • Der Lieferantenwechsel muss künftig innerhalb von 24 Stunden (werktags) erfolgen, gilt nur für Strom.
  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben bestehen – sie können den schnellen Wechsel begrenzen.
  • Andere Energiearten wie Gas oder Fernwärme sind nicht von der neuen Regelung betroffen.

 

Kontaktieren Sie uns gerne bei Rückfragen

Unser Kundenservice steht Ihnen bei Fragen rund um den 24-Stunden-Lieferantenwechsel, Umzug oder Vertragswechsel gerne zur Verfügung. Melden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundenbüro.