Wenn den Stadtwerken eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird das Guthaben direkt auf Ihr Konto überwiesen bzw. die Nachzahlung vom Konto abgebucht.
Liegt keine Einzugsermächtigung vor, können Sie sich das Guthaben durch Mitteilung einer Kontoverbindung auf ein Konto gutschreiben lassen. Nachzahlungen müssen überwiesen werden.