Unser Ö-Strom

Erzeugen, vertreiben und verteilen von Energie in der  Region auf Basis einer gleichermaßen
ökologisch wie ökonomisch nachhaltigen Geschäftspolitik gehören zu unserem Geschäft.

Unsere Unabhängigkeit sichert unseren Kundinnen und Kunden eine zukunftsorientierte und eigenständige Energieversorgung.

Unser Ö-Strom zum Heizen

Unsere Ö-Strom Wärmepumpen- und Speicherheizungstarife versorgen Sie auch an kalten Tagen mit ökologisch sauberer Wärme, die aus regenerativen Quellen erzeugt wird.

Strompreise geltend für alle Privathaushalte, Landwirtschaftsbetriebe und Gewerbebetriebe in Öhringen, Pfedelbach, Bretzfeld, Forchtenberg, Neuenstein, Kupferzell, Künzelsau, Dörzbach, Ingelfingen, Krautheim, Mulfingen, Niedernhall, Schöntal, Waldenburg, Weißbach, Zweiflingen

Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da!

Vertrieb

Michael Otrembka
Energievertrieb

+49 7941 6494360 

michael.otrembka@stadtwerke-oehringen.de

Häufig gestellte Fragen

Anhand des Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums wird mit den je Abrechnungszeitpunkt aktuellen Preisen eine Hochrechnung der Jahresgesamtkosten vorgenommen.

Diese Jahresgesamtkosten werden durch zwölf geteilt und auf ganze Euro gerundet. Das Ergebnis ist der Abschlagsbetrag für die nächste Abrechnungsperiode. Wenn sich Verbrauchsänderungen durch Familienzuwachs oder eine längere Abwesenheit abzeichnen, können Sie sich mit unserer Verbrauchsabrechnung unter Tel. 0791 401-8945 oder per E-Mail (abrechnung@service.stadtwerke-oehringen.de) in Verbindung setzen und gerne einen neuen Abschlagsbetrag festlegen.
Wenn den Stadtwerken eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird das Guthaben direkt auf Ihr Konto überwiesen bzw. die Nachzahlung vom Konto abgebucht.
Liegt keine Einzugsermächtigung vor, können Sie sich das Guthaben durch Mitteilung einer Kontoverbindung auf ein Konto gutschreiben lassen. Nachzahlungen müssen überwiesen  werden.

Alle privaten Letztverbraucher können innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist einen mit den Stadtwerken geschlossenen Vertrag für den Bezug von Energie, Waren oder Dienstleistungen widerrufen. Der Widerruf kann formlos oder z.B. mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Musterwiderrufsformular erfolgen.