Störungshotline Fernwärme: 07941 6494362


 

Unsere Ö-Wärme

Fernwärme direkt zu Ihnen: Fernwärme ist in der Nutzung besonders komfortabel – denn die gewünschte Wärme wird frei Haus geliefert. Es wird kein eigener Heizkessel benötigt, und es entstehen vor Ort keine Emissionen. Unsere Ö-Wärme wird umweltfreundlich erzeugt – mit einem hohen Anteil von Erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung.

Unsere Energieerzeugungsanlagen arbeiten mit Kraft-Wärme-Kopplung: Sie erzeugen gleichzeitig Strom und Fernwärme – das ist besonders effizient und schont Ressourcen. Das bei diesem Prozess erzeugte Heißwasser wird über ein Rohrleitungssystem an unsere Kunden transportiert.

Neugierig?

Alle weiteren Informationen finden Sie auf dieser Seite. Unsere Kollegen vor Ort beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einfach einen Termin!

Wärmeverbund Öhringen
Primärenergiefaktor Wärmeverbund Öhringen
Stadtwerke Öhringen - Regional erzeugter Ökostrom - nachhaltige und zukunftsorientierte Energie - Frau Scheufler

Sophie Scheufler

B. Eng.(FH) Gebäude-,Energie- und Umwelttechnik (SP Energietechnik)
Wärme im Limespark
Primärenergiefaktor im Limespark Öhringen
Kosten und Anschlussinformation Limespark

Der Bauabschnitt „Limespark D“ wurde von der Stadt als Fernwärmevorranggebiet ausgewiesen.

Eigentümer von Gebäuden, welche sich innerhalb eines Fernwärmevorranggebietes befinden, sind grundsätzlich dazu verpflichtet sich an das Fernwärmenetz des Limespark mit anzuschließen. Diese Verpflichtung besteht bei Neubauten sofort.

Für den schnellen Überblick finden Sie hier den Übersichtsplan zum Fernwärmevorranggebiet Limespark D.

Limespark D  (Quelle: Stadt Öhringen)

 

Weitere Informationen finden Sie unter der Internetseite der Stadt Öhringen. Zur Seite der Stadt Öhringen.

Ihre Ansprechpartner

Allgemeine Fragen zum Projekt und Erstauskunft
Sophie Scheufler
07941 649436-1
sophie.scheufler@stadtwerke-oehringen.de

Erschließung der Baugrundstücke/ Terminvergabe Fernwärmeübergabestation

Arbeitsvorbereitung
0791 401-653
hausanschluss@stadtwerke-hall.de

Technische Auskünfte zur Wärmeübergabestation und Abstimmung Heizungsbauer

Technik Fernwärme
waerme@stadtwerke-hall.de
Weitere Informationen für Wärmekunden

Die TAB Fernwärme einschließlich der dazugehörigen Datenblätter gelten für die Planung, den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an die Fernwärmenetze der Stadtwerke Öhringen angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und den Stadtwerken Öhringen abgeschlossenen Netzanschluss-/ Wärmeliefervertrags.

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Fernwärme

TAB-Tabelle 8: Netzparameter (Primärseite)

TAB-Tabelle 9: Auslegungsparameter Kundenanlage (Sekundärseite)

Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Öhringen GmbH

Antrag zu Inbetriebsetzung

Antrag Anpassung Wärmeleistung

Unsere Abteilung Graphische Datenverarbeitung (GDV) und Planwerk ist Ihr Ansprechpartner für Fragen zur Lage von Fernwärmeleitungen in unserem Netz- und Zuständigkeitsgebiet.

Vor Beginn Ihrer Baumaßnahme können Sie die Lage ihrer Fernwärmeleitung in Ihrem Bauabschnitt über eine Planauskunft in Erfahrung bringen. Auch bei öffentlichen Bauvorhaben können Sie die Trassenführung und Einmessung der Fernwärmeversorgungsleitungen im öffentlichen Bereich über unsere Planauskunft erfahren.

 

Eine Planauskunft erhalten Sie in der Zeit von:

Mo.-Do.: 8-12 Uhr sowie von 14-16 Uhr
Fr.: 8-13 Uhr

Tel.: 0791 401-654

E-Mail: planauskunft@stadtwerke-oehringen.de

Häufig gestellte Fragen

Unter Nah- bzw. Fernwärme versteht man ein Heizsystem ähnlich wie eine Zentralheizung, das jedoch nicht einzelne Räume eines Hauses, sondern mehrere Gebäude bis hin zu ganzen Stadtteilen und Regionen mit Wärme in Form von heißem Wasser versorgt.

Dabei laufen zwei Rohrleitungen zu jedem Gebäude. In einem Rohr gelangt das heiße Wasser ins Gebäude, wird dort über einen Wärmetauscher geführt, der die Wärme an das gebäudeeigene Heizsystem überträgt und somit das heiße Wasser abkühlt. Das abgekühlte Wasser läuft über die zweite Rohleitung vom Gebäude wieder zurück zum zentralen Heizkraft- oder Heizwerk.

Prinzipiell beschreibt der Begriff Nahwärme dasselbe wie der Begriff Fernwärme. 

Die Grenze zwischen der Benennung orientiert sich an der Leitungslänge der Wärmeleitungen, die ein Gebiet mit Wärme versorgen. Diese Grenze ist nicht definiert und daher fließend.

Der Wärmetauscher im Haus ist notwendig, weil über diesen die Wärmemenge, die vom Fernwärmenetz ins Haus gelangt, besser geregelt werden kann und zudem bei einem Leck in der Heizungsanlage des Hauses nicht hunderte von Kubikmetern Wasser aus dem Fernwärmenetz im Keller des Hauses landen.

Der reine Verbrauchspreis der Fernwärme sieht auf den ersten Blick teurer aus, wenn man ihn mit dem reinen Ölpreis pro Liter bzw. Erdgaspreis pro kWh vergleicht. Bei einer Vollkostenrechnung, in der auch die Unterhaltskosten für die Heizungsanlage, die Erneuerungskosten für die Investition nach 20 Jahren bei Öl- und Gasheizungen und die sonstigen Kosten wie Schornsteinfeger etc. berücksichtigt werden, stellt die Nah- oder Fernwärmeheizung eine günstige Alternative zu den bekannten Heizsystemen dar.

Insbesondere vor den steigenden Anforderungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes, spielt die Fernwärme besonders im Gebäudebestand ihre Stärken aus. Denn mit dieser Heizenergie ist man nicht zur Nutzung teurer Bioenergie oder zur Investition in Solarthermische Anlagen gezwungen.

Der Umstieg auf Fernwärme wird mit einem Zuschuss durch die staatliche Förderbank KfW unterstützt.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG-EM) wird unter anderem der Anschluss an ein Wärmenetz im Rahmen der Grundförderung zu 30 Prozent gefördert. Die Grundförderung steht wie bisher allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offen.

Der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen und von Gasetagenheizungen sowie Gas-und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre in Betrieb sind, wird mit weiteren Boni, den sogenannten Klimageschwindigkeits-Bonus bezuschusst.

Den Bonus in Höhe von 20 Prozent erhalten alle selbstnutzenden Eigentümer, die den Heizungstausch schon bis zum 31. Dezember 2028 durchführen. Danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent ab. Ab dem 1. Januar 2029 beträgt er also nur noch 17 Prozent.

Zusätzlich gibt es noch einen Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent. Der Bonus kann nur beansprucht werden, wenn der Haushalt des selbstnutzenden Hauseigentümers über ein versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 € verfügt.

Die Boni können ergänzt werden, sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70 Prozent betragen (d.h. bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt) Wichtig für Vermieterinnen und Vermieter: Sie erhalten ebenfalls die Grundförderung von 30 Prozent, ggf. zuzüglich 5 Prozent Effizienz-Bonus oder pauschal 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag.

Gefördert werden die Kosten für den Hausanschluss, die Übergabestation, die internen Umbauarbeiten, der Austausch alter Anlagenkomponenten wie z. B. Heizungspumpen sowie die Demontage der alten Heizung. Außerdem werden seit 2023 zusätzlich die Materialkosten von Eigenleistungen sowie die Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik (maximal ein Jahr) beim Defekt einer Heizungsanlage gefördert.

Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch werden auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus angepasst. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt hier für selbstnutzende Eigentümer – bei einem Fördersatz von 70 % – also 21.000 Euro; ggf. zuzüglich 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag.

In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten Grenzen für die förderfähigen Ausgaben nach Quadratmeterzahl.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Arten von Investoren. Dazu zählen Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kammern oder Verbände), gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen (einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen) und sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der KfW.

In Kooperation mit dem Fördergeldspezialisten FEBIS Service GmbH bieten die Stadtwerke Schwäbisch Hall als Dienstleistung Hilfe bei der Beantragung von Fördergeldern bei Einzelmaßnahmen zur Heiztechnik nach der BEG-EM an. Als Tochtergesellschaft der Haller Stadtwerke können auch Kunden der Stadtwerke Öhringen diesen Service in Anspruch nehmen.

Die Checklisten für Wohngebäude und Nichtwohngebäude zur Einreichung bei der FEBIS Service GmbH einschließlich
Auftragsformular, Basisdatenblatt, Vollmacht und Fachhandwerker-Beiblatt können Sie auf der Homepage der Stadtwerke Schwäbisch Hall unter www.stadtwerke-hall.de/foerderprogramm als PDF-Datei herunterladen.

Alle privaten Letztverbraucher können innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist einen mit den Stadtwerken geschlossenen Vertrag für den Bezug von Energie, Waren oder Dienstleistungen widerrufen. Der Widerruf kann formlos oder z.B. mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Musterwiderrufsformular erfolgen.

Ihr Abschlag wird einmal jährlich auf Basis der neuen Preise im Zuge der Jahresabrechnung angepasst.

Wenn sich Verbrauchsänderungen durch Familienzuwachs oder eine längere Abwesenheit abzeichnen, können Sie sich mit unserer Abrechnung unter Tel. 0791 401-451 oder per E-Mail (team.abrechnung@stadtwerke-hall.de) in Verbindung setzen und einen neuen Abschlagsbetrag festlegen.