Änderung der Konditionen zum 01.01.2023

Die drastischen Preissteigerungen an den Energiemärkten zwingen uns auch im Bereich der Wärmepreisgestaltung zu außerordentlichen Maßnahmen. Die massiven Mehrkosten in der Energiebeschaffung zur Wärmeerzeugung müssen für einen wirtschaftlichen Betrieb auch unmittelbar weitergegeben werden. Aus diesem Grund werden wir die Preisgleitklauseln zum neuen Jahr entsprechend modifizieren. Die verwendeten Indizes bleiben dabei zwar unverändert, allerdings werden die zugrunde gelegten Zeiträume angepasst. Nur so können wir ohne allzu großen Zeitverzug angemessen auf Kostenänderungen reagieren. Künftig bemessen sich die Wärmepreise für all unsere Kunden somit gemäß der sog. 3/3/3-Regelung. Zum 01.01.2023 werden demnach die gemittelten Monatswerte der vertraglichen Indizes von Juli bis September 2022 für die Preiskalkulation herangezogen. Zum 01.04.2023 sind es dann die Indizes von Oktober bis Dezember 2022. Dies wird dann vierteljährlich entsprechend fortgesetzt. Neben der Anpassung der Zeiträume werden zwei neue Preiskomponenten eingeführt, die sich aus den gesetzlich veranlassten Umlagen auf Erdgas- und Biomethanlieferungen (Gasbilanzierungs- und Gasspeicherumlage) und aus der gesetzlichen Pflicht zur Beschaffung und Abgabe von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ergeben.  
    1. Der Gasumlagepreis
  Seit 01.10.2022 werden durch den Beschluss der Bundesregierung zwei Umlagen auf Erdgas- und Biomethanlieferung erhoben. Die als Gasspeicherumlage und Gasbilanzierungsumlage bezeichneten Positionen sind auch für den Betrieb unserer Heizzentralen relevant. Die Stadtwerke Öhringen ergänzen daher den Arbeitspreis  zum 01.01.2023 um den weiteren Preisbestandteil Gasumlagepreis. Die nachfolgenden Umlagen werden zukünftig im Gasumlagepreis berücksichtigt: Gasbilanzierungsumlage: 0,39 ct/kWh netto bzw. 0,42 ct/kWh brutto inkl. MwSt. Gasspeicherumlage: 0,059 ct/kWh netto bzw. 0,063 ct/kWh brutto inkl. MwSt. Der Gasumlagepreis resultiert aus der Summe der Gasbilanzierungsumlage und der Gasspeicherumlage und wird mit dem Umrechnungsfaktor für Fernwärme, der die Umwandlungsverluste berücksichtigt, dividiert.  
    1. Der Emissionspreis
  Unabhängig und schon vor dem Ukraine-Krieg hat die Bundesregierung das nationale Emissionshandelssystem eingeführt, welches durch das das Brennstoffemissions-handelsgesetz (BEHG) umgesetzt wird. Danach müssen die Inverkehrbringer von Brennstoffen, durch deren Verbrennung CO2 ausgestoßen wird, Emissionszertifikate erwerben und abgeben. In einer Einführungsphase von 2021 bis 2025 müssen die Emissionszertifikate zu einem gesetzlich festgelegten, jährlich steigenden Preis erworben werden. Die Stadtwerke setzen BEHG handelspflichtige Brennstoffe ein. Mit dem zum 01.01.2023 eingeführten Emissionspreis werden die Kosten, die aus der Pflicht des Fernwärmeversorgungsunternehmens zur Teilnahme am nationalen Brennstoffemissionshandel entstehen, abgedeckt. Die Stadtwerke Öhringen ergänzen daher den Arbeitspreis zum 01.01.2023 um den weiteren Preisbestandteil Emissionspreis.   Mit Wirkung zum 01.01.2023 ändern die Stadtwerke Öhringen GmbH die Preise für Fernwärme-Tarifkunden. Umfangreiche Informationen zu unseren Wärmepreisen, insbesondere zu den Preisformeln für Wärme sowie zu den verwendeten Indizes, finden Sie im FAQ-Fernwärmepreisbildung auf unserer Homepage unter www.stadtwerke-oehringen.de/unsere-oe-waerme.   Unsere Wärmepreise setzen sich ab dem 1. Januar 2023 wie folgt zusammen:
Preiskomponente Preisstand 01.01.2023 
Leistungspreis 49,32 €/kW/Jahr
Arbeitspreis 11,088 ct/kWh
Emissionspreis 0,6088 ct/kWh
Gasumlagepreis 0,453 ct/kWh*
Messpreis 77,50 €/Zähler/Jahr
Die Bruttopreise ergeben sich aus den Nettopreisen zzgl. 7% MwSt. und sind gerundet. * unter Vorbehalt.