Gute Nachrichten in der beginnenden kalten Jahreszeit: Die Bundesregierung hat im November eine Soforthilfe für Gas- und Wärmeverbraucher beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt.
Das bedeutet für unsere Fernwärmekunden, dass sie den im Dezember 2022 fälligen Abschlagsbetrag nicht zahlen müssen. Liegt uns eine Einzugsermächtigung vor, dann ziehen wir den Abschlag nicht ein. Kunden, die den Abschlag per Überweisung oder Dauerauftrag an uns bezahlen, können auf die Überweisung im Dezember verzichten.
Bei der nächsten Jahresabrechnung für Fernwärme werden wir den genauen Entlastungsbetrag gutschreiben. Unsere Jahresrechnung für 2022 versenden wir ab Ende Januar 2023.
Berechnung der Entlastung bei der Wärmeversorgung
120 % des Septemberabschlag 2022
Sonderfälle
Grund der Entlastung
Die Bundesregierung hat erneut auf die anhaltende Energiepreiskrise reagiert und will durch weitere Maßnahmen die Verbraucher entlasten. Anfang November hat die Regierung die Einführung von Preisbremsen bei Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen sind aktuell noch nicht ausgestaltet, sollen aber 2023 in Kraft treten. Um zwischenzeitliche finanzielle Belastungen abzufedern, hat die Bundesregierung auch eine Soforthilfe für die Gas- und Wärmeverbraucher beschlossen. Hierzu haben Bundesrat und Bundestag zugestimmt. Die Soforthilfe sieht vor, dass Gas- und Fernwärmekunden den Abschlag im Dezember nicht zahlen müssen (EWSG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3).
Über die Preisbremsen und deren Wirkung informieren wir Sie, sobald alle Details hierzu feststehen.
Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten.
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