Auf Grund der aktuellen Gegebenheiten...
können wir Ihnen momentan keine Stromtarife anbieten. Gerne nehmen wir aber Ihr Interesse auf und informieren Sie, sobald wir Ihnen unsere Stromtarife wieder anbieten können.
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Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da!
Vertrieb


Michael Otrembka
Energievertrieb, Innendienst
+49 7941 6494360
Häufig gestellte Fragen
Wie ist die Höhe des Abschlags festgelegt?
Anhand des Verbrauchs des letzten Abrechnungszeitraums wird mit den je Abrechnungszeitpunkt aktuellen Preisen eine Hochrechnung der Jahresgesamtkosten vorgenommen.
Diese Jahresgesamtkosten werden durch zwölf geteilt und auf ganze Euro gerundet. Das Ergebnis ist der Abschlagsbetrag für die nächste Abrechnungsperiode. Wenn sich Verbrauchsänderungen durch Familienzuwachs oder eine längere Abwesenheit abzeichnen, können Sie sich mit unserer Verbrauchsabrechnung unter Tel. 0791 401-8945 oder per E-Mail (abrechnung@service.stadtwerke-oehringen.de) in Verbindung setzen und gerne einen neuen Abschlagsbetrag festlegen.
Was passiert mit einem Guthaben bzw. mit einer Nachzahlung?
Wenn den Stadtwerken eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird das Guthaben direkt auf Ihr Konto überwiesen bzw. die Nachzahlung vom Konto abgebucht.
Liegt keine Einzugsermächtigung vor, können Sie sich das Guthaben durch Mitteilung einer Kontoverbindung auf ein Konto gutschreiben lassen. Nachzahlungen müssen überwiesen werden.
Wie kann ich Verträge mit den Stadtwerken widerrufen?
Alle privaten Letztverbraucher können innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist einen mit den Stadtwerken geschlossenen Vertrag für den Bezug von Energie, Waren oder Dienstleistungen widerrufen. Der Widerruf kann formlos oder z.B. mit dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Musterwiderrufsformular erfolgen.
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